5-Punkteplan der SPD/Grüne-Fraktion zur Verbesserung der Kitas SPD

Veröffentlicht am 31.08.2018 in Pressemitteilung

5-Punkteplan der SPD/Grüne-Fraktion zur Verbesserung der Kitas SPD und Grüne fordern flexible Öffnungszeiten und niedrigere Kita-Gebühren 
 
Plauen Die Stadtratsfraktion aus SPD und Grünen hat einen 5-Punkteplan zur Verbesserung der Kinderbetreuung in den Plauener Kitas vorgelegt. Bereits seit 2015 fordert die Fraktion die Bemessung der Elterngebühren an der gesetzlichen Untergrenze. Im vergangenen Jahr wollten die Stadträte von SPD und Grünen die Sprachförderung an den Plauener Kitas stärken, dies hat leider eine Mehrheit des Stadtrates abgelehnt. Nun soll die Betreuung in den Plauener Kitas flexibler und bedarfsorientiert umgestaltet werden. In den Reformprozess sollen die Eltern einbezogen werden. Nachdem der Oberbürgermeister einen entsprechenden Antrag der Stadtratsfraktion auf die Oktober-Stadtratssitzung verlegt hat, wird nun im Stadtrat am kommenden Dienstag ausschließlich über die Beteiligung der Elternvertreter in die Überarbeitung der Gebührensatzung diskutiert. Im Oktober bringt die Fraktion die weiteren Punkte im Rahmen der Befassung der Elternbeitragsgebührensatzung ein. 
 
Folgende Punkte schlägt die SPD/Grüne-Fraktion vor: 
 
1. Eltern einbeziehen: Bis Oktober wird die Gebührensatzung überarbeitet. In den Prozess müssen die Eltern, Kitaleiterinnen und Kitaleiter sowie die Erzieherinnen und Erzieher eingebunden werden. Hierfür soll unter Leitung des Sozialbürgermeisters eine Arbeitsgruppe mit den Elternvertretern und Mitgliedern aller Stadtratsfraktionen eingerichtet werden. Die Mitglieder sollen zudem Vorschläge der Elternschaft diskutieren, durch welche Plauen familienfreundlicher werden kann. 
2. Flexible Verteilung der Stunden innerhalb der Woche: Die Betreuungsverträge sind flexibel auszugestalten, sodass das Stundenkontingent auf die Woche verteilt werden kann. Bei der Ausgestaltung der Wochenbetreuungszeit ist darauf zu achten, dass die tägliche Betreuungszeit nicht mehr als 10 Stunden beträgt. 
3. 10h-Verträge gerecht gestalten: Die 10. Betreuungsstunde kostet zurzeit etwa das Fünffache der 1.-9. Betreuungsstunde. Besonders berufstätige Eltern werden hierbei benachteiligt. Die Gebührensatzung ist so zu überarbeiten, dass die 10. Stunde/Tag genauso viel kostet, wie die 1.-9. Stunde zuvor. 
4. Keine weitere Erhöhung in 2019: Die Dynamisierung der Elternbeiträge gekoppelt an die Steigerung der Betriebsund Personalkosten soll ausgesetzt werden So wird eine erneut drohende Erhöhung der Kita-Elternbeiträge zum 1. Januar 2019 gestrichen. 
5. Elternbeiträge schrittweise bis zur Gebührenfreiheit senken: Die Elternbeiträge sollen wieder wie vor 2015 auf die gesetzliche Untergrenze abgesenkt werden. Die SPD fordert eine Beteiligung des Landes, um mittelfristig zur völligen Gebührenfreiheit zu kommen. 
 
Zum Punkteprogramm führt die Landtagsabgeordnete und Stadträtin Juliane Pfeil-Zabel (SPD) aus: „Wir fordern als SPD/Grüne-Stadtratsfraktion, dass die 10. Stunde genauso viel kostet wie die 9 Stunden Kinderbetreuung zuvor. Für Eltern, die Vollzeit arbeiten die Arbeitszeit, Fahrt und gesetzlichen Pausenzeiten zusammengenommen –, reicht die tägliche Betreuungszeit kaum aus. Es ist einfach ungerecht, Eltern, die durch ihre Arbeit den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie sichern, zu benachteiligen.“ 
 
Der Stadtrat Christian Hermann (SPD) ergänzt dazu: „Gebührenfreie Bildung, auch und insbesondere für die Allerkleinsten, ist für uns Plauener Sozialdemokraten sehr wichtig. In unserem Punkte-Plan fordern wir, dass die aktuellen finanziellen Spielräume genutzt werden, um weitere Erhöhungen der Kitabeiträge zu verhindern und die Gebühren auch schrittweise abzusenken."  
 
Zum Hintergrund: Auf Grund weiterhin steigender Kinder-Zahlen sowie der ab 2019 in voller Umsetzung befindlichen Umsetzung der Krippenschlüssel-Verbesserung auf 1:5 steigen die Landeszuschüsse. Zur weiteren Qualitätsverbesserung sollen darüber ab 1. Juni 2019 zwei Stunden für mittelbare pädagogische Tätigkeiten (Vorund Nachbereitungszeit) je Personalstelle gewährt werden. Hierfür steigt die Kita-Landespauschale von 2.455 EUR auf 2.725 EUR. Um die Kommunen bei den gestiegenen Betriebskosten zu entlasten, wird die Kita-Landespauschale um weitere 300 EUR auf 3.025 EUR gesteigert. Zu Beginn der Legislatur lag die Kita-Landespauschale bei 1.875 EUR, das kommt einer Steigerung von 60 Prozent gleich. Demnach hat sich der Landeszuschuss in dieser Legislatur fast verdoppelt. Dabei ist es gelungen, die Qualität der frühkindlichen Bildung durch einen verbesserten Betreuungsschlüssel, die Arbeitsbedingungen der Erzieher*innen durch die Gewährung von Vorund Nachbereitungszeiten sowie die Eltern durch ein Beibehalten der Prozentsätze für Elternbeiträge im Blick zu behalten.